Genehmigungsfreier Erwerb von Immobilien
Nach dem Liegenschaftsgesetz können Grundstücke, Gebäude, Sommerhäuser etc. nur von folgenden Personengruppen genehmigungsfrei erworben werden:
·     Personen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs des Grundstückes ihren festen Wohnsitz in Dänemark haben,
·     Personen, die zwar keinen Wohnsitz mehr in Dänemark haben, diesen jedoch früher für einen Zeitraum von insgesamt mindestens  5 Jahren in Dänemark gehabt haben;
·     Gesellschaften, die ihren Sitz in Dänemark haben.
„Wohnsitz“ bedeutet in diesem Zusammenhang der Lebensmittelpunkt einer Person. Das dänische Recht macht keinen Unterschied zwischen Haupt-, Neben- und Zweitwohnsitz wie das deutsche Recht, sondern kennt nur einen Wohnsitz, nämlich den des ständigen Aufenthalts. An die Begründung des Wohnsitzes werden strenge Anforderungen gestellt. Personen, die noch keine ständige Aufenthaltsgenehmigung haben, sich zur Ausbildung in Dänemark aufhalten oder z. B. vorübergehend nach Dänemark entsandte Angestellte ausländischer Unternehmen begründen daher in der Regel keinen Wohnsitz, mit der Folge, dass sie ohne Genehmigung keine Immobilien erwerben dürfen. Das dänische Justizministerium ist in seiner bisherigen Praxis davon ausgegangen, dass derjenige, der seinen Wohnsitz im Ausland hat, nicht gleichzeitig seinen Wohnsitz in Dänemark haben kann. Eine Wohnung in Dänemark wird weiterhin nicht als fester Wohnsitz angesehen, wenn einer Tätigkeit im Ausland nachgegangen wird und dort ebenfalls eine Wohnung bezogen wurde.
Sonderregelungen für EU-Bürger und EU-Gesellschaften
Folgende natürliche und juristische Personen, die weder Wohnsitz in Dänemark, noch zu einem früheren Zeitpunkt 5 Jahre lang in Dänemark gewohnt haben, können ohne Genehmigung des Justizministeriums Immobilien (mit Ausnahme von Sommerhäusern) erwerben - um eine von unten genannten Aufenthaltsgenehmigungen zu bekommen, MUSS entweder in Dänemark der feste Wohnsitz liegen, oder ein unterschriebener Kaufvertrag, der bei Antragsstellung mit dem Antragsformular eingereicht werden muss.
·     Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates (Unionsbürger) und als Lohnempfänger in Dänemark beschäftigt sind (freie Bewegklichkeit der Arbeitskraft) oder die im Besitz einer EU-Aufenthaltserlaubnis sind;
·     Unionsbürger, die sich in Dänemark niedergelassen haben oder niederlassen wollen, um selbständig tätig zu sein;
·     Unionsbürger, deren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat liegt und die Agenturen bzw. Filialen in Dänemark errichtet haben, errichten wollen oder die Dienstleistungen hier erbringen oder entgegennehmen wollen;
·     Juristische Personen, die in Übereinstimmung mit den Gesetzen eines der EU-Mitgliedsstaaten gegründet wurden und die Filialen oder Agenturen in Dänemark errichtet haben bzw. errichten wollen oder die hier Dienstleistungen erbringen oder nachfragen wollen (Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit). Sie müssen entweder ihren Hauptsitz oder ihre Hauptgeschäftsstelle innerhalb der EU haben; unter Umständen genügt es auch, wenn sie satzungsgemäß ihren Sitz innerhalb der EU haben; sowie
·     Unionsbürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung entsprechend
- der Richtlinie 90/364/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 über das Aufenthaltsrecht,
- der Richtlinie 90/365/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 über das Aufenthaltsrecht der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer oder selbständig Erwerbstätigen oder
- der Richtlinie 93/96/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über das Aufenthaltsrecht der Studenten

haben. Diese Personen müssen bestehenden Krankenversicherungsschutz nachweisen und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um während ihres Aufenthaltes dem sozialen System des Gast-Mitgliedstaates nicht zur Last zu fallen.
Voraussetzung für die Genehmigungsfreiheit ist, dass der Grundbesitz vom Erwerbenden ganzjährig zu Wohnzwecken oder als Betriebsgrundstück genutzt wird.
Der Käufer muss in den Auflassungsdokumenten (skøde) schriftlich versichern, dass
·     er einer der o. g. Gruppen angehört,
·     die zu erwerbende Immobilie zu Wohn- und Geschäftszwecken genutzt wird und
·     es sich nicht um ein Ferienhaus handelt, das als solches genutzt wird.
Genehmigungspflichtiger Erwerb von Immobilien
Werden die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, ist der Erwerb von Immobilien in Dänemark durch Ausländer grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt das dänische Justizministerium, erfahrungsgemäß jedoch nur in seltenen Fällen und nach einer konkreten Beurteilung in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung z. B. der Beziehung des Betreffenden zu Dänemark.

Die Firma beschäftigt 11 Personen, hiervon 5 Juristen.

Die Kanzlei ist Vertrauensanwalt der Bundesrepulik Deutschland.

All Round Anwaltskanzlei
Die Juristen der Firma supplieren einander, und dieses bedeutet für unsere Kunden eine breite Möglichkeit für Beratungen, zum Beispiel auf folgenden Gebieten:

Beratung in Verbindung mit Etablierung und Umbildung von Gesellschaften, Generationswechsel, Verkauf und Übertragung, Verträge, Gewerbliche Mietverhältnisse, Produkthaftung, Übertragung von Immobilien jeglicher Art, Familienrecht, Testamente, Eheverträge, Scheidung, Teilung von Gütergemeinschaften, Nachlässe, Inkasso, Etablierung privater Genossenschaftswohnungen, Zivilprozesse, Schadensersatz, Versicherungsfragen, Mietrecht, Zahlungseinstellungen, Konkurs und Insolvenzberatung

Familienberatung
Unsere Beratung in Familienverhältnissen ist auf langjährige Erfahrung und daraus folgendes Verständnis für sowohl praktische wie juridische Aspekte dieser Verhältnisse geprägt. Wir sind Ihr persönlicher Berater in zum Beispiel folgenden Gebieten:

Testamente, Vermögensverhältnisse und Steuerverhältnisse von Ehegatten, Eheverträge, Pensions- und Rentenfragen, Lebensversicherungen, Separation, Scheidung, Uneheliches Zusammenleben, Güterteilung, Fragen Kinder betreffend, Todesfälle, Erbverzichtserklärungen, Behandlung von Nachlassen.

Auf den Nenner gebracht: Alles was Sie und Ihre Familie betrifft.

Wünschen Sie Beratung über eines oder meherer der obigen Themen, senden Sie uns ein E-Mail.
Wir werden uns dann mit Ihnen für einen näheren Termin in Verbindung setzen.

Beratung von Firmen
Wir bieten unseren Kunden Firmenberatungen an, bei welcher ein dichter ständiger Kontakt zwischen Firma und Rechtsanwalt etabliert wird. Wir treten somit als "juridische Abteilung" zur Lösung aller juridischen Probleme auf.
Wir sind von "Erhvervs- og Selskabsstyrelsen" als "erhvervsserviceleverandør" bestellt.

Unsere Erfahrungsgrundlage baut sowohl auf Landwirtschaft, kleinere Betriebe wie grössere Gesellschaften, und wir können beraten in Verbindung mit Firmengründung, Entscheidung über Wahl der juridischen Form der Firma, Möglichkeiten des Generationswechsels,
Übertragung von Immobilien, Mietverhältnisse bei gewerblich genutzten Immobilien, Produkthaftung, Angestelltenrecht u.s.w.

Wir vermitteln Kauf von, oder gründen ApS (entspricht deutscher GmbH), A/S (Aktiengesellschaft), gründen Genossenschaften und Fonde ("selvejende institutioner") und fertigen Gesellschaftsverträge an. In Verbindung mit Gründung von Gesellschaften und Betrieben beraten wir über Errichtung von Mietverträgen, Anstellungsverträgen, Arbeitsverträgen, Kaufvereinbarungen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefen, Gesellschafterverträge und dergleichen.

Die Erstellung eines Gewerbemietvertrages ist ein wichtiges Gebiet, wo ein korrekt ausgeformter und durchdachter Mietvertrag nach den neuen Regeln im Gewerbemietgesetzt entscheidend für die zukünftigen Möglichkeiten eines Betriebes sein kann. Durch Abschaffung der Typenformulare auf dem Gebiet des Gewerbemietrechtes und durch Einführung des neuen Gewerbemietrechtes mit vielen freien Vereinbarungsmöglichkeiten ist die Notwendigkeit einer professionellen Beratung jetzt noch wichtiger wie früher geworden.

Immobilien
Seit 1980 hat die Anwaltskanzlei sich mit Handel mit Immobilien beschäftigt - und wir verkaufen Immobilien in ganz Nordschleswig, im wesentlichen in den Gebieten bei Tønder-Sønderborg. Wir sind eine Anwaltskanzlei, die Schätzungen vornimmt, verkauft und berät innerhalb Handel mit Immobilien.

Unsere attraktiven, zentralgelegenen Geschäftsräume sind im modernen Stil eingerichtet mit unter Anderem Flachbildfernseher, Ausstellung, Sitzungsräume und vieles mehr.
Die Kombination einer Anwaltskanzlei mit juristischer Beratung innerhalb von privaten und gewerblichen Themen und Handel mit Immobilien gibt täglich einen Kundenstrohm in unseren Geschäftsräumen.

Es gibt viele Gründe, dass man wünscht zu verkaufen, kaufen oder beide Teile gleichzeitig. Es ist eine große Entscheidung, und es sind viele Dinge, die koordiniert werden müssen. Unsere Immobiliengruppe kann die Fäden sammeln und Ihnen den Überblick geben, den Sie benötigen, sodass Sie die richtigen Beschlüsse treffen. Wir helfen Ihnen sowohl wenn Sie den Verkauf durch unsere Firma oder Beratung in unserer Firma wünschen.

Unabhängiger Verkauf und Beratung gibt für Sie die besten Bedingungen, da wir nur Ihre Interessen wahrnehmen. Wir erhalten keine Provision von Banken, Realkreditinstituten und dergleichen. Dieses schafft Vertrauen und Sicherheit bei sowohl Verkäufer wie Käufer.
Eine dynamische und engagierte Immobiliengruppe ist bereit Ihnen die optimale Lösung zu geben. Ein einzigartiges Konzept, wo Sie als Kunde erfahren werden, dass wir sowohl in der Beratung und in der Verkaufsfase Kompetenz und Flexibilität zeigen.
Rufen Sie uns bitte an 0045 7472 3900 oder 0045 6067 3900 oder per Mail advo@tonder-advo.dk für eine Schätzung, Beratung oder Anderes - wir werden Ihnen helfen.


Inkasso
Wir sorgen für best mögliche Eintreibung Ihrer Forderungen, unter anderem Mietrückstände, Guthaben und pfandgesicherte Forderungen, so wie unmittelbare Vollstreckungshandlungen.
Wir sind RKI-autorisiert (Ribers Kredit Information A/S), und dieses beinhaltet, daß wir zu RKI?s Kreditauskünften Zugang haben.
Wenn wir eine Sache von Ihnen erhalten haben, schätzen wir zuerst die Möglichkeiten ein, die Forderung einzutreiben, unter anderem durch RKI?s Kreditauskunft. So brauchen wir nicht Zeit und Geld für eine Sache, wo der Schuldner schon im Vorwege als säumiger Zahler bekannt ist. Wir geben Ihre Schuldner eine Warnung über Weiterleitung an RKI?s Register, mit einem gesonderten RKI Anwaltsmahnschreiben, welches sich als sehr effektiv erwiesen hat.

Wir geben Mitteilung über Ihre Schuldner an RKIs Register. Somit wird es dem Schuldner schwer fallen, Kredit andere Stellen zu erlangen, so lange er Ihnen Geld schuldet.
Sind Sie Kunde bei RKI, können wir mit der Administration der Eintragung an RKI helfen, so daß Sie die Behandlung der Sache abschließen können, schon wenn diese zu Inkasso übergeben wird.
Sie sind willkommen, uns anzurufen unter Telefon nr. 74 72 39 00, wenn Sie eine Frage über unsere Zusammenarbeit mit RKI haben.

Testament
Ist es überhaupt nötig, daß ich ein Testament errichte?
Nein, nicht wenn Sie genau wissen, was im Erbschaftsgesetz steht, und das Gesetz Ihren Wünschen entspricht.

In Dänemark gelten spezielle Formvorschriften für Testamente, die sich im wesentlichen von den deutschen Regeln unterscheiden.
Durch Errichtung eines Testaments erreichen Sie, daß Ihre Wünsche nach Ihrem Tode realisiert werden. Gleichzeitig zeigen Sie Verantwortungsbewußtsein gegenüber Ihren Hinterbliebenen. Es ist traurig, einen zu verlieren, den man liebt. Es kann jedoch eine Katastrophe bedeuten, sofern die formellen Regeln nicht eingehalten worden sind.
In einem Teil der Fälle, werden nachfolgend große Probleme entstehen, wenn festgestellt wird, dass kein Testament errichtet ist.
Es wird zu weit führen, sämtliche Situationen zu beschreiben, wo ein fehlendes Testament unglückliche Konsequenzen mit sich führen wird.

Es kann nur genannt werden, was in folgenden, öfters vorkommenden Problemfällen geschehen kann:
- Das Erbe fällt an die Staatskasse
- Das Erbe geht an die geschiedenen Ehepartner ihrer Kinder, weil das Erbe nicht als Sondergut bestimmt ist.
- Die Teilung des Nachlasses endet im Streit, weil Sie keine präzisen Anweisungen gegeben haben, wer bestimmte Gegenstände erhalten soll,
- Ihre Lebenspartner muss das Haus aufgeben, will Sie Kinder aus einem früheren Verhältnis haben.

Was sollen Sie tun, wenn Sie meinen, daß ein Testament errichtet werden muss?

Sie wenden sich an uns für eine Vorbesprechung Ihrer aktuellen Bedürfnisse.
Sofern ein Testament errichtet werden soll, vereinbaren wir einen Termin, wo wir die relevante Möglichkeiten mit Ihnen bespricht.

Die Erfahrung besagt eindeutig, daß alle, die ein Testament errichtet haben, sehr zufrieden sind, und sich darüber freuen, daß Sie es getan haben.

Hansen, Karen Marie, Rechtsanwältin (L) (Zugelassen beim Landesgericht)
Karen Marie Hansen ist 1951 geboren, Cand. Jur. von der Århus Universität 1976 und ist beim Landesgericht zugelassen.
Ist fester Vormund in Angelegenheiten des Statsforvaltningen Syddanmark, und ist vom Sociale Nævn bestellt, Sachen gemäss Servicelovens § 109 C und § 109 E zu behandeln.
Karen Marie Hansen arbeitet speziell mit familienrechtlichen Problemstellungen, Nachlässen und Generationswechsel.
Interessenschwerpunkte sind landwirtschaftliche Verhältnisse und Milieurecht.
Sie ist Ihr persönlicher Beraterin in Vermögens und Steuerangelegenheiten von Ehepartnern. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich mit Vorstandsarbeit.


Hansen, Anders C., Rechtsberater
Anders C. Hansen, geboren 1952, Cand.Jur. von Københavns Universität 1977.
Nach 3½ Jahren als Bevollmächtiger der Polizei in Glostrup und Tønder ist er zusammen mit seiner Ehefrau Karen Marie Hansen als selbstständiger Anwalt 1980 angefangen.
Ausser gewöhnlicher anwaltlicher Tätigkeit beschäftigt er sich hauptsächlich mit Gesellschaftsrecht, wirtschaftrechtliche Themen, sowie Mietverträgen, Stiftung privater Genossenschaftswohnungen, Verwaltung von Immobilien, Beratung von Firmen, Übertragung von Immobilien und Generationswechsel.


Knudsen, Mette Knattrup, Rechtsanwältin
Mette Knattrup Knudsen, geboren 1980, Cand. Jur. von der Århus Universitet 2006.Mette ist ab 1. August 2006 in unserer Kanzlei angestellt, und beschäftigt sich hauptsächlich mit wirtschafstrechtlichen Themen, Familienrecht,Mietrecht und Übertragung von Immobilien.


Hansen, Kirsten Knattrup, Rechtsanwältin
Kirsten Knattrup Hansen, geboren 1982, Cand. Jur. von der Københavns Universitet 2009. Kirsten ist ab 1. Februar 2009 in unserer Kanzlei angestellt, und beschäftigt sich hauptsächlich mit familienrechtlichen Problemstellungen.


Petersen, Ole Bille, Rechtsanwalt

Ole Bille Petersen, geboren 1985, Cand.Jur. von der Århus Universitet 2017. Ole ist ab 5. Märts in unserer Kanzlei angestellt, und beschäftigt sich hauptsächlich mit wirtschaftrechtlichen Themen, Familienrecht, Mietrecht, Inkasso,Übertragung von Immobilien und Prozessrecht. Hierüberhinaus beschäftigt er sich mit internationalen Rechtsverhältnissen und ist Vertrauensanwalt der Bundesrepulik Deutschland.